Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Aktuell im Wert von 40 €, jeden Monat.
Die Pflegehilfsmittel zählen zu den Zusatzleistungen der Pflegekasse. Das bedeutet, dass Sie diese unabhängig von allen anderen Pflegeleistungen erhalten!
Pflegehilfsmittel können Sie ganz einfach bei uns erhalten, nach einmaliger Genehmigung durch Ihre Pflegekasse. Stellen Sie sich einfach Ihre individuelles Pflegepaket zusammen. Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Kasse.
Ihre Ansprechpartner bei uns sind: Doris Herud, Berit Ahlf-Burhop und Martina Jungclaus.
Wichtige Fragen
Sind die Pflegehilfsmittel kostenlos?
Ja. Wenn Sie einen Pflegegrad haben übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Unser Service ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!
Wer hat Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € /Monat.
Kann ich die Pflegehilfsmittel monatlich ändern und selbst auswählen?
Ja. Sie können die Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu beantragen und Produkte austauschen. Sie wählen die Produkte – ganz nach Ihren Wünschen – selbst aus.
Welche Produkte kann ich auswählen?
Grundsätzlich beinhaltet das monatliche Pflegepaket immer Waren im Wert von 40 €. Dabei handelt es sich um qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wir sichern nicht nur die Qualität der Produkte für Sie, sondern bieten Ihnen darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, innerhalb der von der Pflegekasse genehmigten Produktauswahl frei zu entscheiden. Stellen Sie sich Ihr individuelles Pflegepaket zusammen.
Als Inhalt kommen die folgenden Pflegehilfsmittel, zur Erleichterung der Pflege zu Hause infrage:
- Einmalhandschuhe
- Unterschiedliche Größen: S, M, L, XL
- Verschiedene Materialien: Vinyl, Nitril, Latex
- Einweg-Bettschutzeinlagen
- Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, sofern beantragt und genehmigt
- Desinfektionsmittel:
- Flächendesinfektion, auch zum Sprühen
- Händedesinfektion
- Schutzschürzen, kurz oder lang, sowohl einmalig verwendbare, als auch wiederverwendbare
- Mundschutz
Wir garantieren einwandfreie, hochwertige Produkte. Außerdem können wir Ihnen bei Bedarf Ausweichprodukte anbieten, sollte es Probleme mit Allergien oder ähnlichem geben.
Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden!!!
Wann erhalte ich meine ersten Pflegehilfsmitteln?
Sofort, nach einmaliger Genehmigung durch Ihre Pflegekasse!
Muss ich etwas unterschreiben?
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift, um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse sicherzustellen.
Haben Privatversicherte ebenfalls Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?
Ja, natürlich haben auch Privatversicherte den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Entweder erhalten Sie eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Oder wir rechnen nach vorheriger Absprache mit Ihrer Kasse direkt ab.
Wie lange besteht der Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit. Andere mindestens für ein Jahr - hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag gestellt - die Pflegekassen prüfen dann, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine Unterstützung erfordert.